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WahlPuls

Nutzungsbedingungen

Version 0.4 · Stand: 22. August 2026

Version 0.4 · Stand: 22. August 2026 Konsolidierte Launch-Fassung

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der App und der ergänzenden Webangebote „WahlPuls“. Sie sind so formuliert, dass die nichtamtliche Funktion von WahlPuls, die Integrität der Live-Ergebnisse, ein faires Prüfverfahren bei Auffälligkeiten sowie die gesetzlichen Rechte der Nutzer klar voneinander abgegrenzt werden.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von WahlPuls ist Track Vision, Inhaber Thomas Ulbricht, Fritz-Lesch-Str. 35, 13053 Berlin, E-Mail: info@wahlpuls.com, Website: https://www.wahlpuls.com („WahlPuls“).

Diese Nutzungsbedingungen gelten für registrierte Nutzer der App und der ergänzenden Webangebote WahlPuls. Für rein öffentlich zugängliche Informationsbereiche gelten die Bestimmungen entsprechend, soweit sie ihrem Inhalt nach anwendbar sind.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn WahlPuls ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.

2. Zweck, Leistungsumfang und nichtamtlicher Charakter

WahlPuls unterstützt Wahlbeobachter, Wahlhelfer und weitere berechtigte Nutzer bei der strukturierten Erfassung, rechnerischen Prüfung, Zusammenführung und nichtamtlichen Darstellung von Auszählungs- und Ergebnisdaten.

WahlPuls ist keine amtliche Wahlsoftware, kein Wahlorgan und keine amtliche Stelle. Die App ersetzt insbesondere weder die amtliche Auszählung oder Niederschrift noch die Prüfung, Feststellung oder Bekanntgabe eines Wahlergebnisses durch die zuständigen Wahlorgane. Über WahlPuls angezeigte Live-, Zwischen-, Hochrechnungs- oder Ergebnisdaten sind nichtamtlich und können sich durch Korrekturen, weitere Meldungen, Konfliktprüfungen oder die spätere amtliche Feststellung ändern.

Maßgeblich für das amtliche Wahlergebnis sind ausschließlich die hierfür zuständigen Wahlorgane und deren amtliche Feststellungen.

WahlPuls stellt die jeweils angebotenen Funktionen im Rahmen des vereinbarten Funktionsumfangs bereit. Ein Anspruch auf bestimmte freiwillige Zusatzfunktionen besteht nur, soweit diese ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

3. Registrierung, Vertragsschluss und Nutzerkonto

Für die Erfassung und Übermittlung von Auszählungs- oder Ergebnisdaten ist grundsätzlich ein registriertes Nutzerkonto mit bestätigter deutscher Mobilfunknummer erforderlich. Eine E-Mail-Adresse kann für einzelne freiwillige oder technische Funktionen optional angeboten werden. Vor- und Nachname sind freiwillig, soweit sie nicht für eine besondere, gesondert ausgewiesene Rolle erforderlich sind.

Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer die Registrierung abschließt, diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und WahlPuls das Nutzerkonto freischaltet oder die Nutzung der registrierungspflichtigen Funktionen ermöglicht.

Der Nutzer hat Zugangsdaten und sonstige Authentifizierungsmerkmale geheim zu halten, darf sein Konto nicht an Dritte übertragen oder zur Nutzung überlassen und hat sein Endgerät angemessen gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Ein vermuteter Verlust, Missbrauch oder unbefugter Zugriff ist WahlPuls unverzüglich zu melden.

Soweit WahlPuls bei der Registrierung oder Nutzung technische Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern bereitstellt, hat der Nutzer diese vor einer verbindlichen Bestätigung angemessen zu verwenden. Die Vertragsbedingungen werden so bereitgestellt, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen abgerufen und gespeichert werden können.

4. Minderjährige

Minderjährige dürfen ein registriertes Nutzerkonto nur nutzen, soweit der Abschluss und die Nutzung des Nutzungsvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam sind und erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Soweit für eine Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung erforderlich ist, gelten die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Alters- und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt und nicht durch die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen ersetzt.

WahlPuls kann einen angemessenen Nachweis der erforderlichen Zustimmung verlangen, soweit hierfür ein sachlicher Anlass besteht. Öffentlich zugängliche Informationsbereiche und eine angebotene lokale Simulation können ohne registriertes Nutzerkonto genutzt werden, soweit für die jeweilige Funktion nichts anderes angegeben ist.

5. Pflichten bei der Erfassung und zulässige Nutzung

Nutzer dürfen Auszählungs- und Ergebnisdaten nur übermitteln, wenn sie diese selbst ordnungsgemäß erfasst haben oder ihre Richtigkeit anhand der im Wahllokal tatsächlich mitgeteilten, festgestellten oder dokumentierten Zahlen unmittelbar prüfen konnten. Eingaben sind vor der Bestätigung sorgfältig auf Richtigkeit, Zuordnung zum richtigen Wahllokal und Vollständigkeit zu kontrollieren. Erkannte Fehler sind unverzüglich über die hierfür vorgesehenen Funktionen zu berichtigen oder WahlPuls zu melden.

Untersagt sind insbesondere:

wissentlich falsche, erfundene, manipulierte oder bewusst einem falschen Wahllokal zugeordnete Angaben;

das gezielte Verfälschen, Manipulieren oder Stören von Live-, Zwischen- oder Ergebnisdarstellungen;

automatisierte oder massenhafte Eingaben außerhalb ausdrücklich freigegebener Funktionen oder Schnittstellen;

Nutzung unter fremder Identität, Überlassung eines Kontos an Dritte oder Umgehung von Authentifizierungs-, Sicherheits-, Prüf- oder Konfliktmechanismen;

Täuschung, Bedrohung, Behinderung oder sonstige rechtswidrige Beeinträchtigung anderer Nutzer, Wahlhelfer, Wahlbeobachter, Wahlorgane oder Dritter;

rechtswidrige Erfassung, Übermittlung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten, Fotos, Videos oder sonstiger geschützter Inhalte;

Angriffe auf Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität der Systeme sowie das Einschleusen schädlicher Software;

Nutzung von WahlPuls zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken.

Unbeabsichtigte Eingabe-, Übertragungs-, Zuordnungs- oder Rechenfehler werden nicht mit vorsätzlicher Manipulation gleichgesetzt.

6. Mehrfacherfassungen, Plausibilitäts- und Konfliktprüfung

Dasselbe Wahllokal kann von mehreren berechtigten Nutzern erfasst werden. WahlPuls kann Eingaben automatisiert oder manuell auf Vollständigkeit, rechnerische Plausibilität, Widersprüche, Mehrfacherfassungen und sonstige Auffälligkeiten prüfen und hierfür risikobasierte, veränderbare interne Prüfparameter verwenden.

Interne Prüfparameter, Schwellenwerte und Missbrauchserkennungsmechanismen sind keine zugesicherte Eigenschaft und kein fester Bestandteil des Nutzungsvertrags. Sie dürfen aus Sicherheits-, Qualitäts- und Missbrauchsabwehrgründen angepasst werden, ohne dass dadurch die vertraglich geschuldeten Kernfunktionen oder zwingende Nutzerrechte eingeschränkt werden. Das Erreichen eines internen Prüfkriteriums beweist für sich allein weder eine Falschangabe noch Vorsatz oder sonstiges schuldhaftes Verhalten und führt nicht allein zu einer endgültigen Sanktion.

Bei widersprüchlichen oder auffälligen Meldungen kann WahlPuls betroffene Daten vorübergehend kennzeichnen, zurückhalten oder aus Live-Darstellungen entfernen und eine erneute Prüfung oder Erfassung verlangen. Autorisierte Administratoren dürfen widersprüchliche Fassungen anhand der verfügbaren Nachweise prüfen, einzelne Fassungen von der Darstellung ausschließen, zur erneuten Prüfung zurückgeben oder eine dokumentierte Entscheidung über ihre Verwendung innerhalb von WahlPuls treffen. Eine solche Entscheidung stellt keine amtliche Feststellung eines Wahlergebnisses dar.

7. Vorsätzliche Falschangaben, Manipulation und Missbrauch

Nutzer dürfen keine Auszählungs-, Stimmen- oder Ergebnisdaten wissentlich unrichtig, verfälscht oder erfunden übermitteln. Besonders schwer wiegt eine Manipulation, die darauf gerichtet ist, Live-Ergebnisse, die Zuverlässigkeit des Dienstes oder das Vertrauen in WahlPuls zu beeinträchtigen oder Nutzer oder Öffentlichkeit über tatsächlich erfasste oder mitgeteilte Auszählungsergebnisse zu täuschen.

Bei konkreten Anhaltspunkten für einen erheblichen Missbrauch darf WahlPuls betroffene Übermittlungen vorläufig zurückhalten oder von der Ergebnisdarstellung ausschließen, das Konto vorübergehend beschränken oder sperren und den Sachverhalt prüfen. Soweit rechtlich zulässig und erforderlich, können hierfür vorhandene Eingaben, Fassungen, Änderungshistorien, Zeitangaben, Bestätigungen, Konfliktmeldungen, Prüf- und Sicherheitsprotokolle sowie sonstige vorhandene Nachweise gesichert und ausgewertet werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Datenschutzerklärung und dem geltenden Recht.

Vor einer dauerhaften Sperre oder außerordentlichen Beendigung erhält der Nutzer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Sicherung von Beweisen, zum Schutz des Dienstes oder anderer Nutzer erforderlich ist oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Nach Wegfall des Grundes für eine vorläufige Maßnahme wird diese überprüft.

Bestätigt sich ein erheblicher vorsätzlicher Missbrauch, kann WahlPuls betroffene Übermittlungen dauerhaft ausschließen, das Nutzerkonto dauerhaft sperren und den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund beenden.

Verletzt ein Nutzer schuldhaft Pflichten aus dem Nutzungsvertrag, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von WahlPuls unberührt. WahlPuls kann insbesondere Ersatz des durch die Pflichtverletzung tatsächlich verursachten und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schadens verlangen. Dies kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Schäden umfassen, die durch notwendige Maßnahmen zur Aufklärung, Eindämmung oder Beseitigung einer Manipulation entstehen. Eine Vertragsstrafe oder pauschalierter Schadensersatz wird nicht vereinbart. WahlPuls muss einen geltend gemachten Schaden und die weiteren gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen darlegen und, soweit erforderlich, nachweisen.

Bestehen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, behält sich WahlPuls vor, den Sachverhalt im gesetzlich zulässigen und sachlich gerechtfertigten Umfang den zuständigen Behörden mitzuteilen oder Strafanzeige zu erstatten. Ob ein Verhalten strafbar ist, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften und wird von den zuständigen Behörden und Gerichten beurteilt.

8. Protokollierung und Nachvollziehbarkeit

Zur Sicherung der Integrität, Nachvollziehbarkeit und Missbrauchsabwehr kann WahlPuls im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben insbesondere dokumentieren, welches Nutzerkonto wann ein Wahllokal ausgewählt oder Daten übermittelt hat, welche bestätigten Fassungen und Änderungen vorliegen, wann Bestätigungen erfolgten, welche Konflikt- oder Prüfhinweise ausgelöst oder angezeigt wurden und welche für die Prüfung relevanten Referenzinformationen verwendet wurden.

Diese Protokollierung dient nicht dazu, allein aus technischen Auffälligkeiten automatisch ein schuldhaftes Verhalten abzuleiten. Umfang, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Empfänger und Betroffenenrechte werden in der Datenschutzerklärung näher erläutert. Gesetzliche Vorgaben zu Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung und Sicherheit bleiben unberührt.

9. Verfügbarkeit, Wartung, Sicherheit und Änderungen des Dienstes

WahlPuls bemüht sich um eine zuverlässige und sichere Bereitstellung. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht versprochen. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Telekommunikations- oder Hostingdiensten, außergewöhnlicher Last, Cyberangriffen oder sonstiger außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von WahlPuls liegender Umstände auftreten.

Zwingende gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Sicherheit, Aktualisierung und Mängelbeseitigung bleiben unberührt.

Bei einer dauerhaften Bereitstellung darf WahlPuls Funktionen über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus aus triftigem Grund ändern, insbesondere wegen Sicherheitsanforderungen, Rechtsänderungen, technischer Weiterentwicklung, Kompatibilität, Missbrauchsabwehr oder zur Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen, sofern dem Nutzer dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Beeinträchtigt eine solche Änderung den Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als unerheblich, informiert WahlPuls den Nutzer innerhalb der gesetzlich erforderlichen Frist auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie bestehende gesetzliche Beendigungsrechte.

10. Haftung von WahlPuls

WahlPuls haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WahlPuls.

Die Kennzeichnung von WahlPuls-Ergebnissen als nichtamtlich ist keine Haftungsfreizeichnung für Pflichtverletzungen von WahlPuls. Sie stellt klar, dass eine Live-, Zwischen- oder Ergebnisdarstellung keinen Anspruch darauf begründet, mit einem später amtlich festgestellten Wahlergebnis übereinzustimmen.

Zwingende gesetzliche Rechte wegen unterbliebener Bereitstellung, Mängeln, fehlender Aktualisierungen oder sonstiger Vertragswidrigkeit eines digitalen Produkts bleiben unberührt.

11. Nutzungsrechte und Inhalte

WahlPuls räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die bereitgestellte App und die geschützten Bestandteile von WahlPuls bestimmungsgemäß auf eigenen oder rechtmäßig genutzten Geräten zu verwenden.

Marken, Kennzeichen, Software, Datenbankstrukturen, Gestaltung, Texte und sonstige eigene Inhalte von WahlPuls bleiben im Rahmen der gesetzlichen Schutzrechte geschützt. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere zur bestimmungsgemäßen Nutzung, Fehlerberichtigung, Untersuchung oder Interoperabilität, werden nicht eingeschränkt.

Soweit Nutzer Inhalte oder Daten bereitstellen, verbleiben bestehende Rechte bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Nutzer räumt WahlPuls die für die vertragsgemäße Verarbeitung, Prüfung, Synchronisation, Darstellung, Sicherung und Missbrauchsabwehr erforderlichen einfachen Nutzungsrechte für die Dauer und den Umfang ein, in dem die jeweilige Verarbeitung rechtlich zulässig und für den betreffenden Zweck erforderlich ist. Diese Regelung begründet keine Befugnis, personenbezogene Daten entgegen der DSGVO oder sonstigem zwingenden Datenschutzrecht weiterzuverarbeiten.

Nach Vertragsbeendigung gelten für vom Verbraucher bereitgestellte oder erstellte nicht personenbezogene Inhalte die zwingenden gesetzlichen Rechte und Pflichten, insbesondere die gesetzlichen Grenzen einer weiteren Nutzung sowie etwaige Herausgabeansprüche. Personenbezogene Daten werden hiervon nicht erfasst; für sie gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Datenschutzerklärung.

12. Laufzeit, Kontolöschung, Kündigung und Sperrung

Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch die vorgesehene Kontolöschung oder eine andere von WahlPuls angebotene Kündigungsmöglichkeit beenden.

WahlPuls kann den unbefristeten Nutzungsvertrag ordentlich mit angemessener Frist kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann WahlPuls nach angemessener Interessenabwägung Funktionen beschränken oder das Konto sperren. Soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird, wird der Nutzer über den wesentlichen Grund informiert und erhält bei nicht offensichtlich schwerwiegenden Verstößen grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe oder Stellungnahme. Bei akuter Gefahr, erheblichem Manipulationsverdacht oder notwendiger Beweissicherung kann eine sofortige vorläufige Maßnahme erfolgen. Dauerhafte Sperren oder endgültige Ausschlüsse werden nicht ausschließlich aufgrund eines automatisierten Prüfsignals getroffen.

Nach Kontolöschung oder Vertragsende wird der Zugang deaktiviert. Personenbezogene Kontaktdaten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des geltenden Rechts gelöscht oder anonymisiert. Pseudonyme Ergebnis-, Versions- und Konfliktdaten können nur im dort beschriebenen, erforderlichen Umfang fortbestehen. Besteht ein konkret dokumentierter Missbrauchs-, Sicherheits- oder Rechtsanspruchsfall, dürfen die hierfür erforderlichen Daten im gesetzlich zulässigen Umfang zweckgebunden gesichert und bis zum Wegfall dieses Zwecks aufbewahrt werden. Eine unbegrenzte Vorratsspeicherung allein wegen einer früheren Kontozuordnung findet nicht statt.

Gesetzliche Rechte und Rechtsfolgen bei Beendigung eines Vertrags über digitale Produkte bleiben unberührt.

13. Datenschutz und Endeinrichtungen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligung dar.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert, informiert, freiwillig und widerruflich eingeholt. Die Ausübung datenschutzrechtlicher Rechte oder der Widerruf einer Einwilligung stellt keinen Vertragsverstoß dar und lässt die Wirksamkeit des Nutzungsvertrags grundsätzlich unberührt. Soweit eine nach dem Widerruf oder Widerspruch nicht mehr zulässige Datenverarbeitung für eine optionale Funktion erforderlich war, kann diese Funktion entfallen. Gesetzliche vertragsrechtliche Folgen bleiben unberührt; insbesondere gelten bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine etwaige Vertragsbeendigung. Ein Schadensersatzanspruch von WahlPuls entsteht nicht allein dadurch, dass ein Nutzer Datenschutzrechte ausübt.

Das Speichern von Informationen auf Endgeräten oder der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt der Zugriff erst nach wirksamer Einwilligung; technisch unbedingt erforderliche Vorgänge bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang hiervon unberührt.

14. Kosten, Werbung und zukünftige kostenpflichtige Funktionen

Die zum Start als unentgeltlich bezeichneten Grundfunktionen von WahlPuls werden unentgeltlich bereitgestellt. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht allein durch die Registrierung oder bisherige kostenlose Nutzung.

WahlPuls kann klar erkennbare Werbung, Sponsorhinweise oder Partnerflächen anzeigen. Soweit hierfür personenbezogene Daten verarbeitet, Profile gebildet oder Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden und dies einer Einwilligung bedarf, erfolgt dies nur nach gesonderter wirksamer Einwilligung.

Werden künftig kostenpflichtige Funktionen angeboten, werden Preis, Leistungsumfang, Laufzeit und sonstige für den Vertragsschluss erforderliche Informationen vor einer kostenpflichtigen Bestellung gesondert angezeigt. Eine kostenpflichtige Leistung kommt nur durch einen gesonderten Vertragsschluss unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen zustande.

15. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

WahlPuls kann diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen Rechtsänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, neuer oder geänderter Funktionen oder zur Schließung nachträglich erkennbarer Regelungslücken, und soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar ist.

Soweit eine Änderung der Zustimmung des Nutzers bedarf, wird sie erst nach entsprechender Zustimmung Vertragsbestandteil. Eine bloße weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung, wenn eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.

Bereits entstandene Ansprüche werden durch Änderungen nicht rückwirkend eingeschränkt. Für Änderungen des digitalen Produkts selbst gelten zusätzlich die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Anforderungen.

16. Anwendbares Recht und zwingender Verbraucherschutz

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie nach dem anwendbaren Recht nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden können.

Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird nicht getroffen. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

17. Verbraucherstreitbeilegung

WahlPuls ist derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Ob und in welchem Umfang gesetzliche Informations- oder Teilnahmepflichten bestehen, richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage und den tatsächlichen Unternehmensverhältnissen.

Soweit WahlPuls aufgrund einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse künftig zu weitergehenden Informationen oder zur Teilnahme verpflichtet ist, werden die gesetzlich erforderlichen Angaben aktualisiert. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, wird nicht vereinbart.

Individuelle Vereinbarungen zwischen WahlPuls und einem Nutzer haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

Für rechtserhebliche Mitteilungen kann WahlPuls die im Nutzerkonto hinterlegten Kontaktmöglichkeiten verwenden, soweit das Gesetz keine strengere Form oder einen dauerhaften Datenträger verlangt.